Brandmeldeanlagen technisch und wirtschaftlich optimal dimensionieren
Brandmeldeanlagen sind Teil ganzheitlicher Brandschutzlösungen für Gebäude unterschiedlicher Nutzungsarten. Zahlreiche Gebäude und öffentliche Einrichtungen zählen ihrer Nutzungsart nach zu den sogenannten „besonderen Gebäuden“, etwa Schulen, Krankenhäuser, Heime und Justizvollzugsanstalten. Das spiegelt sich in den Anforderungen an den baulichen und den nachgelagerten technischen Brandschutz. Aber auch der Gesetzgeber macht entsprechende Vorgaben. Allgemein beschreibt die DIN-Norm DIN 14675 neben DIN VDE 0833-1 und -2 den fachgerechten Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage, die eine direkte Alarmierung der Feuerwehr auslösen kann. Die DIN-Norm gilt deutschlandweit für die standardisierte Feuerwehrperipherie. Details sind in den technischen Aufschaltbedingungen der Feuerwehren, kurz TAB, kommunal unterschiedlich geregelt.
Überlegungen zu Brandschutz, Brandschutzkonzepten und der Planung einer Brandmeldeanlage sollte man beim Planen von Neubauten oder dem Umbau bestehender Gebäude möglichst frühzeitig einbeziehen. Das übergreifende Ziel beim Einsetzen einer Brandmeldeanlage: Eine frühzeitige Alarmierung gewährleisten um Menschen und Sachwerte zu schützen und die Betriebssicherheit zu erhöhen.
Geplant wird nach DIN VDE 0833-2, der relevanten nationalen Norm “Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“. Sie wurde zuletzt im April 2017 grundlegend überarbeitet. Neuerungen gibt es beispielsweise bei den Übertragungswegen und Funkverbindungen, der Energieversorgung der BMA, den Meldergruppen und Meldebereichen.