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Einbruchmeldeanlagen

Ob ein neues Universitätsgelände mit Gebäuden für tausende von Studierenden, eine Bank oder eine Konzernzentrale: der Schutz vor Einbruch und eine zuverlässige Alarmierung über eine Einbruchmeldeanlage (EMA) sind zentrale Bausteine praktisch jedes Sicherheitskonzepts.

Bevor man sich endgültig für eine Lösung entscheiden kann, gilt es die bestehenden Risiken zu analysieren. Steht Einbruch auf der Liste der potenziellen Gefahren? Das ist fast immer der Fall. Man sollte also über den Umfang der elektronischen Sicherungssysteme wie Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungsanlagen nachdenken. Mechanische Sicherungen an Türen, Fenstern oder weiteren Schwachstellen am Gebäude verstärken die EMA. Ist der Einbruch schon detektiert, erschweren es diese Sicherungen dem Täter weiter vorzudringen. Sie schaffen also ein zusätzliches Zeitfenster.

Einbruchmeldeanlage

Einbruchmeldeanlagen werden in drei Klassen (A, B, C) eingestuft. Die einzelnen Kriterien für Anlagen sind in den verschiedenen VdS-Richtlinien und DIN-Normen festgeschrieben. Welche Gebäudeteile wie überwacht werden, ist aber nicht nur für das Unternehmen selbst wichtig. Oftmals ist eine Einbruchmeldeanlage aus versicherungstechnischen Gründen gefordert. Man sollte sich deshalb frühzeitig mit dem Versicherer abstimmen, um keine Unterdeckung zu riskieren. Einbruchmeldeanlagen gehören ihrer Funktion nach zu den Gefahrenmeldeanlagen nach VDE 0833 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“ innerhalb der Gefahrenmeldetechnik. Die Aufgaben einer Gefahrenmeldeanlage sind:

  • Die Alarmübertragung gewährleisten.
  • Menschen, Unternehmen und Unternehmenswerte schützen.
  • Vorsorge für den Ernstfall treffen.
  • Den für bestimmte Gebäude und Branchen geltenden Vorschriften und Sicherheitsanforderungen genügen.

Normen und Richtlinien der drei VdS-Klassen A, B, C

Neben den aus der Klassifizierung resultierenden Anforderungen muss die EMA eine Reihe von technischen Erwartungen erfüllen:

  • Sie muss Ereignisse zuverlässig detektieren. Umwelteinflüsse dürfen zu keinen Fehlfunktionen oder Falschalarmen führen.
  • Sie muss so ausfallsicher wie möglich und die Quote der Falschalarme gleichzeitig so niedrig wie möglich sein.
  • Sie sollte auf dem neuesten Stand der Technik und besonders benutzerfreundlich sein um auch an dieser Stelle die Zahl potenzieller Fehler zu minimieren.
  • Bei der Konzeption müssen alle für das Objekt in Frage kommenden Einbruch-Szenarien berücksichtigt werden. In der Regel sind  Einbruchmeldeanlagen so aufgebaut, dass nicht nur an neuralgischen Punkten Sensoren zur Detektion installiert werden. Häufig findet ein Ausbau nach dem Zwiebelprinzip statt, die äußeren Schalen schützen den inneren Kern.
  • Sie sollte für den Bedarfsfall über eine automatische Alarmübertragung an den Sicherheitswachdienst oder die Sicherheitsleitstelle  verfügen. Bei Einrichtungen wie Regierungsgebäuden auch an die Polizei (ÜEA-Anlagen gemäß der bundeseinheitlichen Richtlinie für Überfall-/ und Einbruchmeldeanlagen).
  • Sie sollte den Empfehlungen und Vorschriften bestimmter Branchen nach Gefährdungsgraden entsprechen.

Prävention: Mensch und Technik
Prävention lässt sich nie aus rein technischer Sicht betrachten, dazu ist der Gesamtkontext eines Einbruchs zu komplex. Motive, Täter sowie deren technische Kenntnisse zu unterschiedlich. Im Idealfall spielen beide zusammen, sicherheitstechnische und verhaltenstechnische Prävention. Am besten gelingt das, wenn man die eigenen Mitarbeiter aktiv einbindet. Etwa indem man das Sicherheitskonzept in eine unternehmensweit gültige Safety & Security Policy überführt, die den täglichen Kontext abbildet. Auf ihrer Grundlage trifft man dann konkrete und überprüfbare Vereinbarungen. Mit Concepture finden Sie die richtige Balance zwischen technischen Erfordernissen, gesetzlichen Vorgaben und einer individuellen Präventionsrichtlinie für Ihr Unternehmen.

IHR ANSPRECHPARTNER

Stefan Müller
Prokurist
Bereichsleiter Sicherheitsplanung


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