Klassifizierung der Risiken
Ob ein neues Universitätsgelände mit Gebäuden für tausende von Studierenden, ein Bankenneubau oder eine Konzernzentrale: der Schutz vor Einbruch und eine zuverlässige Alarmierung über eine Einbruchmeldeanlage (EMA) sind zentrale Bausteine praktisch jedes Sicherheitskonzepts.
Bevor man sich endgültig für eine Lösung entscheiden kann, gilt es die bestehenden Risiken zu analysieren. Steht Einbruch auf der Liste der potenziellen Gefahren, und das ist fast immer der Fall, sollte man über den Umfang der elektronischen Sicherungssysteme wie Einbruchmeldeanlagen und Videoüberwachungsanlagen nachdenken. Mechanische Sicherungen an Türen, Fenstern oder weiteren Schwachstellen am Gebäude verstärken die EMA. Ist der Einbruch schon detektiert erschweren es diese Sicherungen dem Täter weiter vorzudringen. Sie schaffen also ein zusätzliches Zeitfenster.
Einbruchmeldeanlagen werden in drei Klassen, A, B und C, eingestuft. Die einzelnen Kriterien für Anlagen sind in den verschiedenen VdS-Richtlinien und DIN-Normen festgeschrieben.
Welche Gebäudeteile wie überwacht werden, ist aber nicht nur für das Unternehmen selbst wichtig. Oftmals ist eine Einbruchmeldeanlage aus versicherungstechnischen Gründen gefordert. Man sollte sich deshalb frühzeitig mit dem Versicherer abstimmen, um keine Unterdeckung zu riskieren.
Einbruchmeldeanlagen gehören ihrer Funktion nach zu den Gefahrenmeldeanlagen nach VDE 0833 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall“ innerhalb der Gefahrenmeldetechnik.