Sprachalarmierungsanlagen und Elektroakustische Anlagen zur Notfallalarmierung
Wenn elektroakustische Anlagen (ELA) zur Notfallalarmierung (ENS = elektroakustische Notfallwarnsysteme) eingesetzt werden, müssen sie einer Reihe von nationalen und internationalen Normen genügen und nach der seit 2003 geltenden DIN 14675 zertifiziert sein. Die Prüfungsfragen gelten in erweitertem Umfang auch für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Sprachalarmierungsanlagen. Der Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) hat ebenfalls entsprechende Qualitätsrichtlinien veröffentlicht.
Was aber tut eine ENS genau und inwiefern unterscheidet sie sich von einer Sprachalarmierungsanlage, kurz SAA?
Kurz gesagt dient eine ENS der gezielten akustischen Alarmierung zum Beispiel im Brandfall. Sie ist aber nicht Bestandteil der Brandmeldeanlage, sondern ein eigenständiges System. Im Gefahrenfall löst die Brandmeldeanlage ein akustisches Alarmsignal aus, das automatisch auf vorprogrammierte Lautsprecherlinien erfolgt. Damit die Anlage rund um die Uhr einsatzbereit ist, arbeitet sie mit einer Notstromanlage für einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten. Das entspricht in etwas der Zeit, die man für eine Evakuierung braucht. Vorgaben für die Bereitschaftszeit liefern die örtlichen Sicherheitsorgane. ELA bezeichnet demgegenüber eine elektrische Lautsprecher- oder Beschallungsanlage, die im Wesentlichen dazu dient Informationen weiterzugeben. Etwa in Flughäfen, Bahnhöfen oder anderen öffentlichen Gebäuden.